Liebe Leserinnen und Leser,
zum heurigen Jahresende wurde ein neues Kapitel im Bereich der österreichischen Gesundheitsversorgung aufgeschlagen!
Mit einem Gesetzesbeschluss wird klinisch-psychologische Behandlung jetzt endlich zur Kassenleistung und als gleichwertige Leistung neben ärztlicher Hilfe im ASVG verankert. Das Gesetz wird mit 1.1.2024 gültig.
Mit 1.1.2024 haben somit alle versicherten Menschen in Österreich einen Anspruch auf klinisch-psychologische Behandlungsleistungen! Der Berufsverband österreichischer PsychologInnen (BÖP) ist zuversichtlich, bei den nun anstehenden Verhandlungen mit den Sozialversicherungsträgern ehestmöglich konstruktive Lösungen für eine gute Umsetzung dieses Gesetzesbeschlusses zu finden. (OTS- Presseaussendung des BÖP vom 11.12.2023)
Gleichzeitig mit dieser bahnbrechenden Neuigkeit zum Ende des Jahres möchte ich Ihnen den Zeitraum meiner Weihnachtspause bekannt geben.
Von 25.12.2023 bis 07.01.2024 bin ich auf Urlaub und meine Praxis ist in dieser Zeit geschlossen.
Ab dem 08.01.2024 stehe ich Ihnen gerne wieder telefonisch, per SMS, Mail oder das Anfrageformular meiner Website zur Verfügung!
Ich wünsche Ihnen in der Zwischenzeit angenehme Weihnachtsfeiertage und freue mich gemeinsam mit Ihnen mit Beginn des neuen Jahres in eine neue Ära in der psychischen Gesundheitsversorgung zu starten!
Herzlichst,
Natascha Huber-Gerstl